Urteil
"Maskenmann" legt Revision gegen lebenslange Hafstrafe ein
Stade. Der als “Maskenmann“ bezeichnete Mann, der wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt ist, hat Revision gegen sein Urteil eingelegt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 41-Jährige mehrere Jungen missbraucht und drei von ihnen getötet hat.



