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Papst muss für Fahrt ohne Gurt keine Strafe zahlen
Dortmund/Unna/Freiburg. Der Papst muss keine Strafe dafür zahlen, ohne Gurt durch Freiburg gefahren zu sein. Die Anzeige eines Dortmunders und seines Anwalts aus Unna wurden abgewiesen. Begründung: Die Straße, die der Papst benutzt habe, sei gesperrt gewesen. Deshalb gelte die Straßenverkehrsordnung in diesem Fall nicht.


