Hells Angels
BGH spricht Rocker nach tödlichen Schüssen auf Polizisten frei
Karlsruhe. . Das Mitglied der „Hells Angels“ habe angenommen, er handele in Notwehr, so der Bundesgerichtshof zur Begründung des Urteils. Der Rocker hatte im März 2010 einen Polizisten, der die Haustür aufbrechen wollte, durch die Tür erschossen.

Polizisten stehen vor dem Haus, vor dem im März 2010 ein Beamter des Sondereinsatzkommandos bei einer Polizeiaktion gegen die Rockerbande “Hells Angels“ von einem Bandenmitglied erschossen wurde. (Foto: ddp)© ddp



