Es sollte ein letzter Akt staatlicher Gewalt sein. Stattdessen wurde die geplante Hinrichtung von Christa Pike zu einem verstörenden Beispiel dafür, wie problematisch die Todesstrafe selbst im vermeintlich kontrollierten Ablauf ist. Zwei Dosen des vorgesehenen Medikaments reichten nicht aus, um die 50-Jährige zu töten. Sie überlebte und wurde in ein Krankenhaus gebracht.

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Pike sollte im US-Bundesstaat Tennessee hingerichtet werden. Wegen eines Mordes, den sie 1995 begangen hatte, als sie 18 Jahre alt war. Die Tat an der 19-jährigen Colleen Slemmer war grausam und sinnlos. Nichts daran darf relativiert werden.

Todesstrafe: Ein Rechtsstaat darf das Verbrechen nicht spiegelbildlich wiederholen

Doch die Konsequenz aus der gescheiterten Hinrichtung darf nun nicht lauten: Das Protokoll muss verbessert werden. Es darf nicht darum gehen, die Dosis anzupassen, die Abläufe zu optimieren oder die nächste Hinrichtung so zu organisieren, dass der Tod beim ersten Versuch zuverlässig eintritt. Denn selbst ein perfektes Protokoll macht die Todesstrafe nicht gerechter. Und es beantwortet nicht die Frage, warum ein Staat einen Menschen töten darf, den er auch lebenslang sicher verwahren kann.

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Alina Juravel ist Redakteurin im Ressort Leben der FUNKE Zentralredaktion.

Denn die Todesstrafe hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen. Die Justiz darf Recht nicht mit Vergeltung verwechseln. Die Aufgabe eines Rechtsstaates liegt darin, Menschenleben zu schützen und nicht das Verbrechen spiegelbildlich zu wiederholen. Das Todesurteil beansprucht zwar, endgültige Gerechtigkeit herzustellen. Aber es wird von einem fehlbaren Rechtssystem verhängt. Urteile können falsch sein, Beweise können falsch bewertet, Menschen zu Unrecht verurteilt werden. Eine Haftstrafe kann korrigiert werden. Eine Hinrichtung nicht.