Glühwein, gebrannte Mandeln und festliche Stimmung – und dazu die hübsche Weihnachtstasse vom Glühweinstand, die einfach nach „Mitnehmen!“ ruft. Jahr für Jahr landen die bunten Becher als Souvenir in vielen Taschen, doch kaum jemand fragt sich: Ist das überhaupt erlaubt oder schon Diebstahl? Schließlich bezahlt man für die Tasse häufig extra Pfand. Was sagt die aktuelle Gesetzeslage dazu?
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Glühwein-Tasse auf dem Weihnachtsmarkt mitnehmen kann strafbar sein
Wer auf dem Weihnachtsmarkt seinen Glühwein oder Kinderpunsch genießt, bekommt ihn meist in einer liebevoll gestalteten Weihnachtstasse – für viele ist sie ein schönes Erinnerungsstück. Aber: Darf man sie nach dem letzten Schluck einfach mitnehmen?

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Strafrechtsanwalt Jürgen Möthrath aus Worms erläutert gegenüber „Correctiv“, dass das unerlaubte Mitnehmen einer Glühwein-Tasse zwar nicht als Diebstahl, aber als Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) gilt. Die relevante Wertgrenze liegt laut Möthrath bei 50 Euro. Allerdings erreichten selbst aufwendig gestaltete Glühwein-Tassen diesen Beitrag nicht.
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Der juristische Hintergrund: Die Tasse wird dem Kunden nur gegen Pfand und zur vorübergehenden Nutzung überlassen – man ist also verpflichtet, sie anschließend zurückzugeben. Wer die Tasse einfach behält, begeht laut Möthrath eine Unterschlagung. Das kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Der Rechtsexperte betont jedoch, dass er noch keinen Fall erlebt hat, bei dem es zu einem juristischen Verfahren gekommen wäre. „Hintergrund ist, dass der Budenbetreiber hier selbst aktiv werden muss. Es reicht nicht aus, nur Strafanzeige zu erstatten, sondern es bedarf eines Strafantrages. Berücksichtigt man dann, dass ein solches Verfahren entweder wegen Geringfügigkeit eingestellt oder der Budenbetreiber auf den Privatklageweg verwiesen wird, stellt man hier in der Regel fest, ‚außer Spesen nichts gewesen‘.“
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Glühweintassen auf Weihnachtsmärkten: Behalten oft geduldet
Auch wenn das Mitnehmen der Glühweintassen offiziell nicht erlaubt ist, sehen es viele Veranstalter in der Praxis nicht so eng. Im Gegenteil: „Wer den Pfandbetrag nicht zurückverlangen möchte, kann die Tasse selbstverständlich behalten“, erklärt Simone Huber von der Messe Ulm gegenüber dem „SWR“.
Anders sieht das Hans Becker, Betreiber der Weihnachtsvinothek auf dem Markt in Kaiserslautern. Für ihn seien die Tassen Eigentum des Standbetreibers, und wenn Gäste sie ohne Rückgabe mitnehmen, sei das für ihn persönlich Diebstahl – auch wenn das rechtlich nicht ganz korrekt ist. Trotzdem stellte er keine Strafanzeige gegen seine Kunden, erklärt Becker gegenüber dem „SWR“. Er nehme den Verlust in Kauf, denn an Tassen und Bechern fehle es bei ihm nicht.
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Weihnachtsmarkt-Tassen: 80 Prozent werden als Souvenir mitgenommen
Dass Weihnachtsmarkt-Tassen gerne als Andenken mitgenommen werden, sei längst eingeplant. Laut Nina Kampe vom Santa Pauli Weihnachtsmarkt kehren etwa 80 Prozent der Becher nie zurück, erzählt sie gegenüber dem „RTL“. Die Tassen würden im Einkauf etwa so viel wie der Pfandbetrag kosten. Für den Markt sei es also kein Verlust, wenn sie behalten werden, betont sie.
Wer ganz sicher gehen möchte, ob er die Tasse behalten darf, sollte einfach am Glühweinstand nachfragen. In den meisten Fällen ist das kein Problem. Beide Seiten könnten profitieren: Besucher haben ein schönes Souvenir und der Weihnachtsmarkt macht gleichzeitig Werbung in eigener Sache.







