Kanye West sorgt für Empörung. Der US-Rapper, er nennt sich inzwischen Ye, verbreitet mit zwei Songs nationalsozialistische und antisemitische Inhalte. Die Stücke kursieren in abgewandelten Formen auf Streamingplattformen und wurden zuvor millionenfach über X verbreitet.

Jeden 2. Sonntag

Ein FUNKE Liebe

Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

In Berlin reagiert nun der Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Er will die Titel „WW3“ und „Heil Hitler“ auf den Index jugendgefährdender Medien setzen lassen – und stellt damit auch die Verantwortung von Diensten wie Spotify und Apple Music zur Debatte, wie der „rbb“ berichtet.

Grünen-Fraktion fordert klare Maßnahmen

„Wir dulden keinen Antisemitismus – nicht auf der Straße und auch nicht im Streaming“, betont Daniel Eliasson, stellvertretender Fraktionschef der Grünen in der BVV Steglitz-Zehlendorf, im Gespräch mit dem Sender. Der Vorstoß aus Steglitz-Zehlendorf hat die erste Hürde genommen: Der Kulturausschuss hat zugestimmt, als Nächstes befasst sich der Jugendhilfeausschuss damit. Kommt dort grünes Licht, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung (BVV).

Ziel ist ein Indizierungsantrag an die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). „Am Ende trifft natürlich die BzKJ die Entscheidung. Aber wir als bezirkliche Jugendämter sind antragsberechtigt und es gibt keinen Grund, warum wir nicht aktiv werden sollten, wenn wir sehen, dass es dafür Anlass gibt“, sagt Eliasson dem „rbb“.

Auch interessant

„Heil Hitler“ im Fokus – Umgehungen auf Streamingplattformen

Im Mittelpunkt steht der Song „Heil Hitler“. Am Ende des Stücks ist eine Originalrede Adolf Hitlers zu hören, auf dem Cover ist ein Hakenkreuz abgebildet. Auf Spotify kursiert derzeit eine zensierte Fassung unter „Hallelujah“, in der der Refrain angepasst wurde. „Auf einem Portal hört man aktuell noch ‚Heil Hitler‘ recht deutlich heraus bei einem Chorus-Teil“, so Eliasson. „Deswegen erwarte ich auch, dass die BzKJ das prüft und die Plattformen den Titel sperren.“

Doch selbst eine Listung auf dem Index löst das Problem nicht automatisch. „Eigentlich sind indizierte Inhalte nach deutschem Recht schon heute unzulässig. Internationale Streamingdienste wie Spotify oder Apple Music müssen sich aber nicht daran halten, für die greifen diese Regeln nicht“, so Eliasson. „Aber eigentlich müssen wir darüber reden, was haben wir für Regeln im Jugendmedienschutz, wie müssen wir sie weiterentwickeln und wie können wir das auch verzahnen mit europäischer Gesetzgebung wie dem Digital Services Act?“

DSA setzt Rahmen, keine Löschpflicht

Der Digital Services Act schafft EU-weit Standards für Plattformen – eine automatische Pflicht zur Entfernung bestimmter Inhalte schreibt er aber nicht vor. „Es gibt eben keine Durchgriffsmöglichkeiten gegenüber Spotify oder Apple Music“, betont Eliasson. Zurzeit zähle deshalb vor allem Einsicht der Anbieter: „Am Ende haben wir jetzt gerade vielleicht das Glück, dass wir Anbieter haben, denen auch ihre Reputation wichtig ist und die dann vielleicht auch tatsächlich handeln. Aber wenn morgen Elon Musk einen Streamingdienst aufmacht, dann schauen wir blöd aus der Wäsche.“

Bildung als Schlüssel: Kürzungen bei Antisemitismus-Prävention unter Kritik

Ein reines Entfernen der Songs aus den Streamingdiensten könne die Attraktivität der Inhalte sogar erhöhen, warnt Eliasson. Seine Gegenstrategie: „Die einzige Möglichkeit, dem entgegenzuwirken, ist Bildung. Es braucht Bildungsprogramme an Schulen, die lebensnah und an aktuellen Entwicklungen entlang arbeiten.“

Kürzungen bei Projekten der Antisemitismus-Prävention in Berlin kritisiert er scharf. „Diesen Antrag zu unterstützen kostet nichts. Und deswegen bin ich mir sicher, dass auch der Berliner Senat das begrüßen wird“, so Eliasson. „Wenn es aber um Maßnahmen geht, die auch Geld kosten, muss sich der Senat an seinen Taten messen lassen – und da habe ich bisher nichts Gutes gesehen.“

Entscheidet die BVV für den Antrag, stellt das Bezirksamt den Indizierungsantrag bei der BzKJ. Unabhängig davon bleibt die Frage, wie konsequent Plattformen in Deutschland reagieren – freiwillig oder auf Basis schärferer Vorgaben.

pau/fmg