PIP
Dämpfer für Klägerin im Prozess um PIP-Brustimplantate
Karlsruhe. Es geht um Schadenersatz in Höhe von 20.000 Euro: Vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Prozess um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers PIP begonnen. Die Klägerin hofft auf Entschädigung, weil sie unzureichend informiert worden sei, doch der Richter dämpft ihre Erwartungen.

Die Klägerin fordert im PIP-Prozess Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 bis 30.000 Euro. © Joachim Kleine-Büning/WAZ FotoPool | Unbekannt

