- Vom 1.März bis 30. September gilt die Schonzeit für Gehölz.
- In der Schonzeit dürfen Hecken und Gebüsche nicht abgeschnitten werden.
- Nur Form- und Pflegeschnitte sind dann erlaubt.
- Verstöße kosten mitunter hohe Bußgelder.
Wer vor dem Frühjahr noch größere Arbeiten in seinem Garten plant, sollte sich damit beeilen. Denn ab dem 1. März gilt die alljährliche Schonzeit für Gehölze. Größere Arbeiten wie das Abschneiden oder Schneiden von Hecken und Gebüschen sind dann verboten. Auch Bäume dürfen nicht gefällt werden, sofern sie nicht im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen. Die Schonzeit gilt bis zum 30. September 2023.
Naturschutz in NRW: Gebüsche und Bäume sind Nistplatz für Vögel
„Während der Schonzeit ist lediglich ein sogenannter Form- und Pflegeschnitt erlaubt“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor des Eigentümerverbands Haus und Grund in Rheinland Westfalen. „Der Zuwachs durch neu austreibende Zweige darf also weiterhin beschnitten werden.“

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Die Schonzeit gibt es aus Gründen des Naturschutzes. Büsche, Hecken und Bäume dienen brütenden Vögeln als Nistplatz. Aber auch Insekten und Nagetiere nutzen sie als Lebensraum oder Nahrungsquelle. Die Tiere könnten bei einem Schnitt dann verletzt oder ihre Nester zerstört werden. "Diese Schutzbestimmungen sollen dazu beitragen, die Lebensräume bestimmter Arten zu schützen und so die biologische Vielfalt zu erhalten", heißt es dazu auf der Seite des NRW-Umweltministeriums.
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Auch Kommunen in NRW müssen Schonzeit einhalten
Das Verbot gilt derweil nicht nur für private Eigentümer, sondern auch für die Städte und Gemeinden und ihren kommunalen Baum- und Pflanzenbestand. Diese pflegen ihr im Behördendeutsch sogenanntes "Straßenbegleitgrün" und schneiden es vor dem 1. März mitunter recht rigide herunter. Das werde vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit so gemacht, erklärt das Umweltministerium.

Bei der Verkehrssicherheit ist es auch Privateigentümern nicht nur erlaubt, sondern sogar vorgeschrieben, Einfahrten, Gehwege und Fahrspuren von hineinragenden Ästen, Zweigen und ähnlichem Gewächs frei zu halten, wie Haus und Grund mitteilt. "Kommt ein Eigentümer dieser Pflicht nicht nach und lässt seine Gewächse in den Bereich einer öffentlichen Straße hineinwachsen, darf die Kommune einen Gärtner bestellen und dem Grundstückseigentümer die Rechnung schicken."
Schonzeit: Illegales Abschneiden kann sehr teurer werden
Von Ausnahmen für kleine Schnitte und die Verkehrssicherheit abgesehen, empfiehlt der Eigentümerverband aber dringend, die Schonzeit einzuhalten. Denn das wird mitunter sehr teurer. Der Bußgeldkatalog 2023 (bussgeldkatalog.org) listet für bis zu 10 Meter abgeschnittener Hecke 40 bis 750 Euro, für bis zu 100 Meter 200 bis 3000 Euro und für mehr als 100 Meter 750 bis 12.500 Euro Strafe auf.
Haus und Grund warnt vor sogar noch höheren Strafzahlungen: „Wer gegen die Schonzeit verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro", so Verbandschef Amaya. Für Wer sich trotzdem gezwungen sieht, in der Schonzeit ein Gehölz entfernen zu müssen, könne bei der unteren Naturschutzbehörde eine Genehmigung beantragen.
Tobias Kaluza





