Kindermörder
BGH hebt Sicherungsverwahrung für "Maskenmann" auf
Karlsruhe.. Der als Maskenmann bekannt gewordene Kindermörder Martin N. muss doch nicht in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) begründete dies damit, dass durch die zusätzliche Sicherungsverwahrung im vorliegenden Fall “kein zusätzlicher Gewinn für die Sicherheitsbelange der Allgemeinheit erzielt werden könnte“.

Der "Maskenmann" vor Gericht (links) und ein Fahndungsfoto, mit dem nach ihm gesucht wurde.© WNM | Unbekannt

