Nazi-Propaganda
Hitlers "Mein Kampf" darf nicht verbreitet werden
München. Erneute Niederlage für den britischen Verleger Peter McGee (“Zeitungszeugen“): Das Landgericht München untersagte die Verbreitung von Adolf Hiltlers “Mein Kampf“. Inhaber der Rechte ist der Freistaat Bayern. Das “Zeitungszeugen“-Projekt habe aus Hitlers Hetzschrift so viel zitiert, dass eine Veröffentlichung der Schrift von Hitler dienen würde, argumentierte das Landgericht.

