Redtube
Gericht durfte Daten von Porno-Nutzern nicht herausrücken
Köln. Die Abmahnwellle gegen Nutzer des Porno-Portals Redtube hat für viel Wirbel gesorgt. Jetzt macht das Kölner Landgericht einen Rückzieher - und gibt den Betroffenen recht. Die Namen und Anschriften der Redtube-Nutzer hätten demnach nicht herausgegeben werden dürfen.

Wer nur streamt, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Das bestätigt das Kölner Landgericht.© dpa | dpa

