
Medizinrechtler Wolfgang Putz steht wegen versuchten Totschlags vor Prozessbeginn im Landgericht Fulda (Foto vom 30.04.09). Der Bundesgerichtshof steht vor einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe. Dabei duerften die Grenze zwischen zulaessiger passiver Sterbehilfe und "aktivem Toeten" praezisiert und die Relevanz des Patientenwillens grundlegend geklaert werden. Konkret entscheidet der BGH am Freitag (25.06.10) in Karlsruhe darueber, ob das Landgericht Fulda im April 2009 den Medizinrechtler Putz zu Recht wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten auf Bewaehrung verurteilt hat. Der Rechtsanwalt hatte im Dezember 2007 Angehoerigen geraten, ihre im Wachkoma liegende Mutter sterben zu lassen, indem sie die Magensonde durchschneiden und damit die kuenstliche Ernaehrung beenden sollten.© ddp

