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Sterbehilfe
Gericht lehnt Recht auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung ab
Münster/Bonn. Mehrere schwerstkranke Menschen forderten einen Zugang zu dem tödlichen Medikament Natrium-Pentobarbital. Das OVG in Münster lehnt das ab.

2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jeder Mensch ein Grundrecht auf den selbstbestimmten Tod hat. Die Kläger forderten, sich mit dem Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital selbst töten zu dürfen.© dpa | Patrick Seeger

