Germanwings: Gericht lehnt Klage ab
Mönchengladbach. .
Die Schadenersatzklage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes gegen eine amerikanische Lufthansa-Flugschule ist von einem US-Gericht abgewiesen worden. Die Einstellung sei unter Auflagen geschehen, betonten Hinterbliebenen-Anwälte. So habe das Gericht den Parteien auferlegt, den Rechtsstreit in Deutschland weiterzuführen, sagte Anwalt Christof Wellens in Mönchengladbach. Wenn allerdings kein deutsches Gericht die Klage annehme, könne die Wiederaufnahme des Verfahrens in den USA beantragt werden.

