Fünf Jahre Haft nach Folter
Neubrandenburg. .
Das Landgericht Neubrandenburg hat einen Angeklagten, der seine Lebensgefährtin zu Tode folterte, zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Richter sprach den 51-Jährigen aus dem norddeutschen Dorf Alt Rehse der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Verteidigung hatte einen Antrag auf Befangenheit der Kammer gestellt. Sie sei nicht unvoreingenommen bezüglich eines möglichen Strafmaßes. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

