Urteil
Sterbehilfe ist kein Menschenrecht
Straßburg/Berlin. Weigert sich ein Staat, Beihilfe zum Selbstmord zu leisten, ist das kein Verstoß gegen die Menschenrechte. So lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, das jetzt im Fall eines manisch-depressiven Schweizers entschied.


