BGH-Urteil
Geschiedenen Hausfrauen steht längerer Unterhalt zu
Karlsruhe. Es ist das „alte Gesellschaftsmodell“: Der Mann arbeitet, die Frau bleibt bei den Kindern. Wenn eine solche Ehe scheitert, steht die Frau häufig vor dem Nichts. Das darf nicht sein, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

© NRZ




