Zusammenfassung
- Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, umgetauscht werden.
- In Oberhausen ist der Umtausch wegen überlasteter Ämter schwierig und kann bis zu 40 Euro kosten.
- Wer seinen alten Führerschein nicht rechtzeitig tauscht, muss zwar mit einem kleinen Bußgeld rechnen, verliert aber nicht direkt seine Fahrerlaubnis.
Um alle Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich zu machen, fordert eine EU-Richtlinie den Umtausch aller bisherigen Führerscheine. Wer seinen „Lappen“ bis wann umtauschen muss, regelt eine ganz bestimmte Reihenfolge. Aktuell müssen alle aktiv werden, deren Führerscheine zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Ihre Umtausch-Frist endet am 19. Januar 2026.
Führerschein-Umtausch: Frist für Jahrgänge 1999–2001 endet 2026
In Oberhausen stellt der Umtausch allerdings eine besondere Herausforderung dar. Denn die Führerscheinstelle innerhalb der Kfz-Zulassungsstelle am Förderturm neben dem Bero-Center ist bekanntlich stark überlastet. Termine sind nur schwer zu bekommen.
Schneller geht es dagegen derzeit im Technischen Rathaus. Bei der dortigen Führerschein-Stelle sind in der Regel auch zeitnahe Termine buchbar. Nachteil: Wer in Sterkrade seinen neuen Führerschein beantragt, zahlt derzeit mehr als in der Kfz-Zulassungsstelle am Concordiahaus am Bero. Denn die neuen EU-Scheckkarten kann man in Sterkrade nicht abholen. Sie müssen mit der Post zugestellt werden. Die Kosten von 6,30 Euro fallen zusätzlich zur Umtausch-Gebühr von 26,50 Euro an. Dies ändert sich erst Mitte Februar, wenn die komplette Zulassungsstelle von Alt-Oberhausen nach Sterkrade zieht.
Wer ein biometrisches Passbild nicht selbst mitbringt, sondern vor Ort an einem Foto-Automaten in den Ämtern anfertigen lässt, zahlt noch einmal 7 Euro, sodass der Umtausch am Ende knapp 40 Euro kostet.
Alter Führerschein bleibt gültig, Strafe bei Kontrolle möglich
Wegen der Weihnachtsfeiertage sind aber auch in Sterkrade derzeit keine Termine verfügbar. Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, muss sich bis zum 7. Januar 2026 gedulden (Stand: 22. Dezember 2025). Da der Versand des neuen Führerscheins etwa zwei Wochen in Anspruch nimmt, dürfte eine pünktliche Zustellung bis zum 19. Januar zwar knapp werden, allzu große Sorgen müssen sich Betroffene aber nicht machen: Der alte Führerschein verliert nicht etwa seine Gültigkeit, die grundsätzliche Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Wer mit seinem alten Führerschein unterwegs ist und kontrolliert wird, muss allerdings mit einer Strafe von in der Regel rund 10 Euro rechnen.
Führerschein-Umtausch: Wann bin ich dran?
Und wer muss oder musste nun bis wann seinen Führerschein umtauschen oder umgetauscht haben? Die jeweiligen Fristen sind in zwei Gruppen unterteilt: für Führerscheine, die bis einschließlich dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, und für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden.
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
| Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers | Frist für den Umtausch |
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 - 1958 | 19. Juli 2022 |
| 1959 - 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 - 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
2. Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:
| Ausstellungsjahr | Frist für den Umtausch |
| 1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 - 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |



