Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt derzeit die Fachleute der Stadtverwaltung: Ein Bürger hat sich bei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet und mitgeteilt, dass zwei als Naturdenkmale im Landschaftsplan der Stadt Oberhausen eingetragene Findlinge von ihrem bisherigen Standort entfernt worden seien.

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Aufgrund dieser Meldung habe sich ein Mitarbeiter vor Ort die Situation angeschaut. Er habe bestätigen können, dass die Findlinge nicht mehr an dem bisherigen Standort liegen würden, sondern weiter hinten auf dem entsprechenden Privatgrundstück. Das berichtet die Stadtpressestelle auf Anfrage der Redaktion.
Grundstückseigentümer soll sich erklären
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz seien die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten, ergänzt die Fachverwaltung. Jetzt soll zunächst der Grundstückseigentümer angehört werden. Er soll darlegen, was ihn zum Versetzen der Findlinge veranlasst habe.
Nach Informationen der Redaktion liegt das Grundstück, um das es geht, im äußersten Norden von Oberhausen. Bei Findlingen handelt es sich um abgerundete Steine, deren Ursprünge bis in die Eiszeit zurückreichen.




