KI-Stimme. Info
Digitale Spurensuche
Kinderpornografie auf dem Handy – „Kannte die Bilder nicht“
Oberhausen. Ein iPhone steht vor Gericht im Blickpunkt: Hat ein Oberhausener tatsächlich nichts von den Kinderporno-Dateien auf seinem Gerät gewusst?

Der Besitz und das Verbreiten kinderpornografischer Bilder sind strafbar. Um eine solche Anklage geht es derzeit in einem Fall, mit dem das Schöffengericht in Oberhausen zu tun hat (Symbolfoto).© dpa | Karl-Josef Hildenbrand

