Die Versorgungslage für Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, hat sich in Oberhausen verbessert. Das ist eine gute Entwicklung. Es ist und bleibt aber weiterhin ein Skandal, dass wir im Jahr 2025 immer noch darüber diskutieren müssen, ob Frauen das Recht auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper haben. Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs kriminalisiert Abtreibungen und degradiert Frauen zu Bittstellerinnen, indem es ihnen das Grundrecht auf körperliche Autonomie verweigert.

Täglich (außer Samstag)
Oberhausen-Newsletter: Jetzt kostenlos anmelden!
Nachrichten, Service, Reportagen: Jeden Tag wissen, was in unserer Stadt los ist.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Selbstverständlich ist auch ungeborenes Leben schützenswert. Und daher muss es auch Regeln für Schwangerschaftsabbrüche geben, etwa, bis wann eine Abtreibung medizinisch-ethisch durchgeführt werden kann.
Aber: Wer derzeit in Deutschland abtreibt, wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, zwar nicht bestraft, begeht laut Strafgesetzbuch aber grundsätzlich eine Straftat. Das darf nicht sein. Warum sollten Staat und Gesellschaft das Recht haben, über die Lebensentscheidungen von Frauen zu urteilen? Niemand außer der betroffenen Person selbst weiß, welche Lebensumstände oder Beweggründe hinter der Entscheidung stehen. Diese Entscheidung sollte respektiert und unterstützt werden, nicht kriminalisiert und stigmatisiert.

Die momentane Rechtslage zwingt Frauen, sich für ihre Entscheidung rechtfertigen zu müssen. Dabei handelt es sich um eine zutiefst persönliche Entscheidung, die weder moralische Prüfungen noch bürokratische Hürden verdient.
Die medizinische Versorgung wird durch Paragraf 218 massiv behindert. Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen durchführen, müssen um ihren guten Ruf oder gar um ihre Existenz fürchten. Auch in Oberhausen haben Abtreibungsgegner schon Praxen mit Parolen besprüht. Dass Medizinerinnen und Mediziner, die Frauen helfen, kriminalisiert und eingeschüchtert werden, ist ein weiterer Beleg dafür, dass unsere Gesetzgebung Frauen als unmündige Wesen betrachtet, die nicht in der Lage sind, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.
Abtreibung: Selbstbestimmung statt staatliche Kontrolle
Ein Gesetz, das Frauen entmündigt und kriminalisiert, hat in einem modernen Rechtsstaat nichts zu suchen. Es ist längst überfällig, Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Frauen verdienen Respekt, Unterstützung und das Recht, selbst über ihren Körper zu bestimmen – ohne Einschränkungen, ohne Stigma, ohne staatliche Kontrolle.
Paragraf 218 schützt ungeborenes Leben nicht. Statt Frauen zu kriminalisieren, könnte man ihnen die Entscheidung womöglich etwas einfacher machen – durch eine verlässliche und kostengünstige Kinderbetreuung, mehr Unterstützung für Alleinerziehende oder eine finanzielle Absicherung für Mütter im Alter zum Beispiel. Ein gerechtes Gesetz schützt Frauen – und verurteilt sie nicht.





