Die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung in Mülheim ist angespannt. Trotz großer Nachfrage schließen Wohngruppen. Familien mit behinderten Kindern stellen sich auf jahrelanges Warten und wenig Wahlfreiheit ein. Sabrina Sunderbrink, Beraterin bei der Koordinierungsstelle KoKoBe, kritisiert: „Ich kann Eltern in der Beratung gerade gar keinen Rat geben, weil es schlicht keine Betreuungsplätze gibt.“

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116 erwachsene Mülheimer mit Behinderung stehen laut KoKoBe aktuell auf Wartelisten. Hinzu kommen weitere 55 Menschen aus umliegenden Städten. „Und dann kommen ja noch all die jungen Menschen dazu, die in den nächsten Jahren die Rembergschule verlassen werden“, sagt Christiane Schmidt vom Vorstand der Lebenshilfe Mülheim.

Dem gegenüber stehen Schließungen oder geplatzte Wohnprojekte, wie eine besondere Wohnform mit 21 Plätzen an der Kohlenstraße, deren Finanzierung nicht zu sichern war. Die Theodor Fliedner Stiftung musste kürzlich das Hermann-Giese-Haus schließen. Ende dieses Jahres folgt die Arche-Wohngruppe mit neun Plätzen für Menschen, die aufgrund komplexer Mehrfachbehinderungen schwer unterzubringen sind. Wo die Arche-Bewohner zukünftig leben werden, ist offen. Auch bei der Lebenshilfe sind zwei besondere Wohngruppen kaum noch finanzierbar: der Wohnpark Fünte und die Vierer-WG an der Leineweberstraße. Auch hier handelt es sich um individuell entwickelte Wohnprojekte, bei denen eine 24-Stunden-Betreuung notwendig ist.

Mülheims Fliedner Stiftung baut ambulante Betreuung aus

Dennoch kommen die beiden Träger zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen. Bei der Theodor Fliedner Stiftung ist man zuversichtlich, den Bedarf in Zukunft decken zu können. Aktuell werden 200 Menschen mit geringerem Unterstützungsbedarf ambulant betreut, doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Wer mehr Hilfe benötigt, wohnt stationär im Fliedner-Dorf. „Vor allem im ambulanten Bereich können wir relativ schnell reagieren und weitere Plätze schaffen“, sagt Nicole Eigen, Fachbereichsleiterin in der ambulanten Eingliederungshilfe bei der Fliedner Stiftung.

Ganz anders ist die Situation bei der Lebenshilfe. Dort wurden individuelle Wohnprojekte entwickelt, in denen auch Menschen mit stärkerer Beeinträchtigung so selbstbestimmt wie möglich in eigenen vier Wänden leben können. Diese Wohngruppen brauchen allerdings mehr als die stundenweise ambulante Betreuung. Sie benötigen eine 24-Stunden-Betreuung. Diese individuelle Mischform ist aber laut Lebenshilfe kaum mehr finanzierbar.

So viel Geld fehlt für die zwei Mülheimer Wohngruppen

Seit zwei Jahren, sagt die Lebenshilfe, laufen Vergütungsverhandlungen mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) ins Leere. Jedes Jahr fehlten 80.000 Euro, um die beiden Wohnprojekte mit 24-Stunden-Betreuung kostendeckend betreiben zu können. Für die betroffenen Familien sei die Situation äußerst angespannt. Die Vierer-WG an der Leineweberstraße besteht seit 20 Jahren. „Wir haben den Menschen beim Einzug das Versprechen gegeben, dass sie bis ans Lebensende bleiben können“, sagt ein sichtlich bewegter Marcus Spadzinski, Vorstand der Lebenshilfe in Mülheim.

Wir haben den Menschen beim Einzug das Versprechen gegeben, dass sie bis ans Lebensende bleiben können.

Lebenshilfe in Mülheim an der Ruhr
Marcus Spadzinski, Vorstand der Lebenshilfe in Mülheim

Christiane Schmidt von der Lebenshilfe hat den Eindruck, dass der Trend beim LVR eindeutig zurück Richtung stationäre Betreuung in der Wohnstätte (früher: Wohnheim) geht, wenn es um Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf geht. Den Eindruck teilt auch Nicole Eigen von der Theodor Fliedner Stiftung. Der LVR widerspricht: „Heute leben im Rheinland rund 71 Prozent der leistungsberechtigten Menschen mit ambulanter Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung. Welche Wohnform die richtige ist, richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des jeweiligen Menschen.“

Heftige Kontroverse rund um die Finanzierung

Lebenshilfe e.V. in Mülheim an der Ruhr
Marcus Spadzinski und Christiane Schmidt, die gemeinsam den hauptamtlichen Vorstand der Lebenshilfe in Mülheim bilden, sorgen sich um die Zukunft kleinerer Wohngruppen.© FUNKE Foto Services | Martin Möller

„Wir sind absolut bereit, gemeinsam mit dem LVR zu überlegen, wo wir noch Kosten einsparen können“, sagt Christiane Schmidt. Doch die Verhandlungen mit dem LVR beschreiben die Lebenshilfe-Vorstände als zum Teil kafkaesk. So sei zum Beispiel in einem Fall ausschließlich mit Einstiegsgehältern kalkuliert worden. „Wir haben auch gar nicht mehr mit der Fachabteilung zu tun, die die Realität in den Wohnformen kennt. Wir verhandeln mit dem Entgeltbereich“, sagt Marcus Spadzinski. Nicole Eigen von der Fliedner Stiftung möchte sich nicht beschweren, lässt aber auch durchblicken: „Die Verhandlungen sind hart und schwierig.“

Bei der Lebenshilfe entstand dadurch ein bunter Flickenteppich aus verschiedenen Kontingenten und Personalgruppen, die mühsam aneinandergepuzzelt werden müssen, damit am Ende eine flächendeckende Betreuung entsteht. In der Vierer-WG an der Leineweberstraße waren permanent zwei Betreuer anwesend und eine Fachkraft. Jetzt ist es nur noch ein Betreuer, der stundenweise durch eine Fachkraft unterstützt wird. Im Alltag bedeutet das: Gemeinsame Ausflüge sind nicht machbar. Einfach mal zusammen an einem heißen Tag an die frische Luft geht auch nicht, wenn ein Betreuer mit vier schwer beeinträchtigten Menschen allein ist.

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Gibt es einen Ausweg aus dem Finanzierungsdilemma? Sicherlich keinen kurzfristigen. LVR-Sozialdezernent und BAGüS-Vorsitzender Dirk Rist fordert: „Der Bund muss sich dauerhaft, dynamisch und verbindlich an der Finanzierung beteiligen.“ Für die individuellen Wohngruppen der Lebenshilfe geht es weiterhin um die Existenz. Marcus Spadzinski sagt: „Menschen mit Behinderung haben ein Wunsch- und Wahlrecht, was ihre Wohnsituation angeht.“ Vielleicht, so schlägt er vor, sollte man rechtlich genau prüfen, was dieses Recht bedeutet und ob es gewahrt wird. Sabrina Sunderbrink von der KoKoBe sagt dazu: „Teilhabe? Was wir gerade erleben, ist ein enormer Rückschritt. Der Rechtsanspruch existiert im Prinzip nur auf dem Papier.“

Kontroverse mit dem LVR

Finanzierung: Der LVR trägt die Kosten der Eingliederungshilfe und damit auch Wohn- und Betreuungskosten für Menschen mit Behinderung. Laut LVR zahlte er 2024 durchschnittlich 62.965 Euro/Jahr für die Betreuung in einer Besonderen Wohnform (früher: Wohnheim). Die Kosten beim ambulanten Wohnen liegen pro Person bei 16.536 Euro/Jahr.

Nicht geregelt: 2019 unterzeichnete NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann einen neuen Rahmenvertrag, der Einsatz und Vergütung sämtlicher Dienste in den Wohngruppen und Wohnstätten für Menschen mit Behinderung regelt. Der LVR erkennt diesen Rahmenvertrag nicht an und verweist darauf, dass die Kosten ohne Hilfe des Bundes nicht zu stemmen sind. Daraus ergeben sich nun bei der Lebenshilfe Finanzierungs- und Regelungslücken.

Lücke: Die Lebenshilfe leidet aus einem weiteren Grund unter einer Finanzierungslücke. 2024 führte sie einen Haustarif (angelehnt an den TVÖD) ein, um wieder auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein. Die Personalkosten stiegen dadurch um 30 bis 40 Prozent. Doch die erhöhten Kosten werden aktuell nicht vom LVR übernommen, da die Verhandlungen zur Vergütungskalkulation noch laufen (seit zwei Jahren).