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Hallenbad
Hallenbad Eickel: Stadt erklärt neues Bürgerbegehren für unzulässig
Herne. Die Stadt Herne kommt zu dem Ergebnis, dass das neuerliche Bürgerbegehren zum Hallenbad Eickel unzulässig ist. So reagiert die Bürgerinitiative.

Das Ergebnis der städtischen Prüfung ist eindeutig: Das Bürgerbegehren zur Rettung des Hallenbads Eickel ist unzulässig. Der Rat muss dies noch bestätigen.© FUNKE Foto Services | Frank Oppitz

