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Rechtliche Prüfung
Herne: Bürgerbegehren für Hallenbad Eickel nicht zulässig
Herne. Ein Bürgerbegehren für eine Wiedereröffnung des Hallenbads Eickel wäre rechtlich unzulässig, sagt die Stadt Herne. Kippt nun das Bürgerbegehren?

Soll abgerissen werden: das ehemalige Hallenbad Eickel in Herne.© FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

