Wer zahlt denn nun für den Rettungsdienst? Die Bürger sollen es jetzt doch nicht sein. Das ist Teil einer Vergleichsvereinbarung, die bei den kommunalen Spitzenverbänden und den NRW-Ministerien für Gesundheit und Kommunales auf dem Tisch liegt. Aber: Die Krankenkassen wollen auch nicht zahlen. EN-Landrat Jan-Christoph Schaberick wendet sich deshalb erneut Hilfe suchend an die Landesregierung.

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„Die Situation ist für die Kreise aktuell rechtlich und finanziell kaum noch handhabbar. Wir brauchen jetzt dringend Klarheit, wie wir im Bereich Rettungsdienst rechtssicher handeln sollen“, schreibt er an die NRW-Ministerin für Kommunales, Ina Scharrenbach. Hintergrund: Die Krankenkassen wollen für den Rettungsdienst nur noch Festbeträge zahlen, die die Kosten aber nicht decken. Seit Monaten wird gestritten. In letzter Konsequenz müssten Bürger für den Einsatz von Notarzt und Co. zahlen.
Das Abrechnen über den Kreishaushalt und damit über die Umlage zulasten der Städte ist nicht zulässig.
Jan-Christoph Schaberick, Landrat Ennepe-Ruhr-Kreis
Gutachten widerspricht dem Vergleich
Zwar liegt inzwischen eine Vergleichsvereinbarung vor. „Die Rettungsdienstträger sollen verbindlich auf Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger verzichten, und das, obwohl die Vereinbarung nicht vorsieht, die für den Rettungsdienst anfallenden Kosten komplett zu decken“, teilt der Ennepe-Ruhr-Kreis mit. In der Hoffnung auf eine Einigung hatte er die Ausstellung von Rechnungen für die Bürger verschoben.
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Jetzt aber herrscht Unsicherheit, ob man sich der Vereinbarung überhaupt anschließen dürfe. Denn ein eigens angefertigtes Gutachten vermittelt ein ganz anderes Bild. „Lücken in der Finanzierung müssen über Gebührenbescheide ausgeglichen werden“, heißt es da. „Das Abrechnen über den Kreishaushalt und damit über die Umlage zulasten der Städte ist nicht zulässig“, macht Schaberick deutlich. Deshalb fordert er von der Landesregierung nun einen rechtssicheren Weg.








