Für Familien in Gladbeck mit angehenden i-Dötzchen rückt ein wichtiger Termin näher: die Anmeldung für das Schuljahr 2027/2028. Die Stadtverwaltung gibt einen Überblick.

Welche Kinder sind demnächst schulpflichtig?

Die Anmeldephase dauert vom 5. bis 16. Oktober. „Schulpflichtig werden zum Schuljahr 2027/2028 alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind“, erklärt die Stadtverwaltung.

Sie kündigt an: „Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden von der Stadt Gladbeck über ein Rückantwortformular zur Anmeldung aufgefordert.“ Die ausgefüllten Unterlagen sind bis zum 18. September bei einer städtischen Schule oder beim Amt für Bildung und Erziehung der Stadt Gladbeck, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, einzureichen.

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen?

Die eigentliche Anmeldung an der Grundschule ist möglich vom 5. bis 16. Oktober. „Der genaue Termin zur Vorstellung des Kindes wird den Erziehungsberechtigten von der jeweiligen Schule mitgeteilt“, heißt es aus dem Rathaus. Die Anmeldung könne bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht auch durch eine Vertretung der Erziehungsberechtigten erfolgen.

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Kinder, die nach dem 30. September 2021 geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Voraussetzung ist, dass sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Wie ist eine vorzeitige Einschulung möglich?

Die Stadtverwaltung: „Der formlose, von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Antrag auf vorzeitige Einschulung ist bei der Anmeldung vorzulegen.“ Dabei müsse das Kind persönlich vorgestellt werden.

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Außerdem sind folgende Unterlagen mitzubringen: Familienstammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes, Impfausweis oder ärztliches Zeugnis als Nachweis über einen bestehenden Masernschutz und der Bescheid für Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. „Auch zurückgestellte Kinder sind zu einem der genannten Anmeldetermine erneut an der Grundschule vorzustellen“, stellt die Stadtverwaltung klar.

Welche Grundschulen stehen in Gladbeck zur Wahl?

In Gladbeck stehen zum Schuljahr 2027/2028 insgesamt acht Grundschulen für die Anmeldung zur Verfügung – eine katholische Einrichtung und sieben Gemeinschaftsgrundschulen. Ferner: die Freie Waldorfschule. Die Aufnahme kann abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die erforderliche Mindestgröße unterschreitet. Die Stadtverwaltung: „Grundsätzlich besteht für jedes Kind im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität ein Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in der jeweiligen Gemeinde.“

Wo gibt es weitere Informationen?

Erziehungsberechtigte sind gesetzlich verpflichtet, schulpflichtige Kinder anzumelden. Weitere Informationen sind erhältlich bei den Schulleitungen oder bei Ursula Koopmann aus dem Amt für Bildung und Erziehung, Willy-Brandt Platz 2, Zimmer 156, per Telefon unter 02043/992264.