Es sind nur noch wenige Tage bis Silvester, wenn das neue Jahr mit Feuerwerk startet. Das nimmt Bürgermeisterin Bettina Weist zum Anlass, die Menschen in Gladbeck daran zu erinnern, aufeinander Rücksicht zu nehmen und auch Rettungs- und Einsatzkräften mit Respekt zu begegnen.
Bürgermeisterin Weist wünscht sich verantwortungsvolle Menschen in Gladbeck
Dazu Weist laut Mitteilung der Stadt: „Gerade in der festlichen Silvesternacht, wenn wir gemeinsam den Jahreswechsel feiern, bitte ich alle Gladbecker:innen eindringlich, Feuerwerk verantwortungsvoll und rücksichtsvoll zu nutzen, aufeinander zu achten und dafür zu sorgen, dass unsere Rettungs- und Einsatzkräfte nicht behindert werden, damit sie jederzeit schnell und sicher Hilfe leisten können.“
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Eine ausgewiesene „Böllerverbotszone“ gebe es in Gladbeck nicht, so die Stadtverwaltung. Dennoch weist sie auf bestimmte Spielregeln hin, die für den Umgang mit Feuerwerk gelten: Es sei nur am 31. Dezember und 1. Januar rund um den Jahreswechsel um 0 Uhr erlaubt, Feuerwerkskörper der Klasse II abzubrennen und zu zünden. Der Verkauf startet in diesem Jahr ab Montag, 29. Dezember.
Keine Verbotszone, aber dennoch Bereiche, die tabu sind
Zwar gebe es keine Böllerverbotszone. Doch an einigen Stellen ist es dennoch verboten, „pyrotechnische Gegenstände“ abzubrennen. Das gilt in der direkten Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern, so die Stadt. „Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden“, mahnt die Verwaltung in der Mitteilung.
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Dass sich daran auch alle halten, überprüfe der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Gladbeck. Doch nicht nur das sollte Anlass sein, sich an die Vorgaben zu halten: „Gerade mit Rücksicht auf Kinder, ältere Menschen und auch Haustiere bittet die Verwaltung, die bestehenden Regeln einzuhalten und zu respektieren.“




