Am Sonntag, 23. Februar 2025, sind die Gladbeckerinnen und Gladbecker zum Gang an die Wahlurne aufgerufen, um mit über den 21. deutschen Bundestag abzustimmen. Mit Stand 17. Februar 2025 gibt es nach Auskunft der Stadtverwaltung in Gladbeck 51.612 wahlberechtigte Personen. Davon haben 11.841 Briefwahl beantragt. Bei Erstellung des Gladbecker Wählerverzeichnisses am 12. Januar wurden noch 51.657 Wahlberechtigte registriert, heißt es aus dem Rathaus.

Täglich (außer Samstag)
Gladbeck-Newsletter: Jetzt kostenlos anmelden!
Nachrichten, Service, Reportagen: Jeden Tag wissen, was in unserer Stadt los ist.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Hier noch wichtige Hinweise zur Briefwahl: Die Wahlbriefe müssen rechtzeitig verschickt, beziehungsweise eingeworden werden. Darauf weist die Stadt ausdrücklich hin.
- Frist für den Eingang der Briefwahlstimmen im Wahlbüro: Sonntag, 23.02.2025, 18 Uhr
- Briefwahlunterlagen, die bis dahin nicht eingegangen sind, können nicht gewertet werden.
- Falls der Postversand nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, in die Hausbriefkästen des Neuen und Alten Rathauses am Willy-Brandt-Platz eingeworfen werden. Die letzte Leerung der Hausbriefkästen erfolgt am Wahlsonntag um 18 Uhr.
Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht bis zum 20. Februar eingegangen sein, sollte Kontakt mit dem Briefwahlbüro aufgenommen werden. Das Briefwahlbüro ist am Freitag, 21. Februar, von 8 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Telefonisch ist es unter der Rufnummer 020243 / 99 -2203 und 02043/ 99-2204 zu erreichen.
- Schuss fällt bei versuchtem Raub: Wer kann Informationen zum Fahrzeug geben?
- St. Martin: Veranstalter müssen Umzüge in Gladbeck im Vorfeld anmelden
- Ärger über Schwimmunterricht: Zwei Schulstunden für Fahrt für 20 Minuten im Wasser?
- Kotten Nie feiert 40 Jahre: Das sind die besten Fotos vom großen Familienfest
Die Ausgabestelle für Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag befindet sich im Alten Rathaus und ist ausgeschildert. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 22. Februar, 12 Uhr), ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen zudem noch am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 15 Uhr ausgestellt werden.
Wer am Wahlsonntag persönlich wählen möchte, findet seinen Wahlraum auf der Wahlbenachrichtigung.
- Die Wahlräume haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet
- Wählen kann nur, wer sich im für seine Anschrift richtigen Wahllokal einfindet
Die Wahlergebnisse der Bundestagswahl in Echtzeit verfolgen
Die Wahlergebnisse können am Wahlabend über den „Votemanager“ in Echtzeit verfolgt werden: wahlen.votemanager.de. Nach dem Aufruf einfach „Gladbeck“ in die Behördensuche eingeben.
[Gladbeck-Newsletter: hier gratis abonnieren | Folgen Sie uns auch auf Facebook und auf Instagram | Hier gibt‘s die aktuellen Gladbeck-Nachrichten einmal am Tag bei WhatsApp | Auf einen Blick: Polizei- und Feuerwehrartikel | Alle Artikel aus Gladbeck]




