Beamte des Hauptzollamtes Dortmund haben am 11. September ein Sushi-Restaurant in Gladbeck überprüft. Der Zoll hatte einen Hinweis bekommen. Und tatsächlich wurden die Beamten auch fündig.

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In dem Moment als sie das Restaurant betraten, versuchte ein Mann durch den Hinterausgang zu flüchten. Die Zöllner konnten den 52-jährigen Chinesen aber zügig stellen.
Vom Landeskriminalamt Niedersachsen war der Mann bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben
Um in Deutschland arbeiten zu können, benötigen chinesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Der Mann konnte sich aber lediglich mit einem chinesischen Reisepass ausweisen. Einen nationalen Aufenthaltstitel beziehungsweise eine gültige Arbeitsgenehmigung, die ihn zur Einreise ins Bundesgebiet und zur Arbeitsaufnahme berechtigt hätte, konnte der Mann nicht vorweisen, so der Zoll.
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Die Zollbeamten nahmen ihn daher wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren ein. Der Beschuldigte war bereits durch das Landeskriminalamt Niedersachsen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Mithilfe eines Dolmetschers wurde der 52-Jährige im Restaurant vernommen und anschließend zur Polizeiwache nach Bottrop gebracht. Über seinen weiteren Verbleib entscheidet nun die Ausländerbehörde.
Auch dem Gastronomen droht eine Strafe
Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich, so der Zoll, ist ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro möglich.
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