Masken
Corona: Stadt Gladbeck hebt Maskenpflicht in Gebäuden auf
In städtischen Gebäuden gilt ab 2. Mai keine Maskenpflicht mehr. Auch zur Landtagswahl ist in Wahllokalen der Schutz nicht mehr vorgeschrieben.

In städtischen Gebäuden, wie hier das Rathaus, ist in Gladbeck künftig das Tragen einer Maske zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus nicht mehr nötig.© FUNKE Foto Services | Lutz von Staegmann

