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Coronavirus
Stichtag für Teil-Impfpflicht: Das müssen Gladbecker wissen
Gladbeck. Bis 15. März haben Gladbecker Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen Zeit. Wer nicht geimpft ist, kann bestraft werden.

Auch für Beschäftigte in Gladbeck, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen tätig sind, gilt ab dem 16. März eine Impfpflicht gegen Covid-19.© FUNKE Foto Services | Lutz von Staegmann

