Schulfahrten
Stadt Gelsenkirchen verliert vor Gericht – und muss Schülerfahrkosten bezahlen
Gelsenkirchen. Streit um Schulweg: Das Verwaltungsgericht hat die Stadt in drei Eilverfahren zur Übernahme von Taxi- und Mietwagenkosten für Kinder verpflichtet.


Die Stadt muss die Taxifahrten zur Schule bezahlen: Die Entscheidung fiel in drei Eilverfahren, in denen es um Kinder aus einem Gelsenkirchener Kinderheim geht. (Symbolbild)© dpa | Ralf Hirschberger

