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Gewalt gegen Frauen
„Ich schlage dich im Namen der Familie tot“ – Gefahr bleibt
Gelsenkirchen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen weist die Klage eines Unternehmersohnes ab. Frühere Gewalttaten und neue Vorfälle begründen die Gefahr.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte die erkennungsdienstliche Behandlung eines Unternehmersohnes durch die Polizei wegen angenommener Wiederholungsgefahr (Symbolbild).© Getty Images / Istock | funky-data

