Die Gelsenkirchener Bundestagsabgeordneten Markus Töns (SPD) und Irene Mihalic (Grüne) haben bekräftigt, die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens weiter vorantreiben zu wollen. Beide bezeichneten die in Gelsenkirchen besonders erfolgreiche Rechtsaußen-Partei im großen WAZ-Doppelinterview als „Sicherheitsrisiko“ für Deutschland, insbesondere auch aufgrund der immer wieder thematisierten Russland-Nähe mehrerer Abgeordneter.

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„Ich finde, dass wir das schon in der letzten Legislatur hätten angehen müssen. Wir haben das verschenkt“, sagte der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Töns über ein mögliches Verbotsverfahren. Die SPD hatte sich bereits im Sommer auf ihrem Parteitag in Berlin klar für die Vorbereitung eines entsprechenden Verfahrens ausgesprochen. In der SPD-Bundestagsfraktion gibt es noch keine eindeutigen Beschlüsse.

Grünen-MdB Mihalic: „AfD ist auf Putins Ticket unterwegs“

Die Partei sei nicht nur für Menschen mit Migrationshintergrund gefährlich. „Dass die AfD mutmaßlich von einer fremden Macht gesteuert wird, um unsere Gesellschaft zu spalten, müssen Sie mit einpreisen beim Verbotsverfahren“, ergänzte Irene Mihalic. Die Partei sei „auf Putins Ticket“ unterwegs.

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Dass die CDU-Bundestagsfraktion dies größtenteils nicht anders sieht, habe sich etwa neulich bei einer Aktuellen Stunde im Bundestag zu den Russland-Bezügen der AfD gezeigt. „Die Frage ist, welche Konsequenzen man daraus zieht“, betonte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen in Berlin. Hier sei sich die Union weiter uneins.

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Das zeigt sich auch in Gelsenkirchen. Während sich CDU-Chef Sascha Kurth zuletzt gegenüber der WAZ noch sehr skeptisch zeigte und die Befürchtung äußerte, dass ein Verbotsverfahren „das Vertrauen in die Demokratie vieler Wähler gefährden“ sowie „dem Auseinanderdriften unserer Gesellschaft Vorschub leisten könnte“, gingen jüngste Aussagen lokaler Vertreter des CDU-Arbeitnehmerflügels in eine andere Richtung.

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Der Landesverband der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft hatte beschlossen, eine umfassende und unabhängige Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für ein in Rede stehendes Verbotsverfahren gegen die AfD zu fordern. Es geht dabei zwar ausdrücklich nicht um ein Parteiverbot - sondern um eine „sorgfältige und faktenbasierte Klärung durch Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung“, wie es heißt. Dennoch zeigt der Schritt Bewegung innerhalb der CDU.

CDA-Kreisverband Gelsenkirchen unterstützt Prüfung von AfD-Verbotsverfahren

Unterstützt wird der Beschluss vom CDA-Kreisverband Gelsenkirchen. Dessen Vorsitzender Alfred Brosch betonte jetzt, dass eine klare juristische Einordnung notwendig sei. Zugleich verwies Brosch auf die lokale Realität: „Demokratie wird brüchig, wenn der Dialog ins Leere läuft. In vielen kommunalen Gremien ist die AfD kaum präsent oder bleibt dort ohne inhaltliche Beiträge“, betonte der langjährige Kommunalpolitiker. In Stadtteilen (beispielsweise in Hassel), wo die AfD bei der Kommunalwahl ein Direktmandat erreichte, fehle „deren politische Sichtbarkeit nahezu durchgängig“, meinte Brosch. „Das erschwert erheblich die erforderliche, thematische Befassung vor Ort und unterstreicht die Bedeutung einer rechtssicheren Klärung auf Bundesebene.“

CDU-Politiker Alfred Brosch: „Demokratie wird brüchig, wenn der Dialog ins Leere läuft.“
CDU-Politiker Alfred Brosch: „Demokratie wird brüchig, wenn der Dialog ins Leere läuft.“ © FUNKE Foto Services | Socrates Tassos

Die Vorsitzende der Gelsenkirchener AfD, Kreissprecherin Enxhi Seli-Zacharias, hatte zuletzt mit Nazi-Vergleichen auf die Debatte um das Verbotsverfahren reagiert, indem sie eine Parallele zu einem Gesetz der Nationalsozialisten gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 zog. „Das gewünschte AfD-Verbotsverfahren wird scheitern und es wird die linksradikalen Urheber in ihrer gesamten Existenz zum Implodieren bringen“, zeigte sie sich überzeugt.

AfD-Verbotsverfahren: Grünen-Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic erläutert weiteres Vorgehen

Wie realistisch ein Verbotsverfahren tatsächlich ist, ordnete Mihalic aus ihrer Sicht im WAZ-Interview weiter ein: „Es gibt mittlerweile bei der Innenministerkonferenz eine Arbeitsgruppe, die sich mit Fragen beschäftigt wie: Kann man einer gesichert rechtsextremistischen Partei angehören und Polizeibeamter sein? Bei einer Frage des Verbotsverfahrens können Sie genau da andocken“, sagte sie.

Angesprochen auf die weiteren Hürden für ein Verfahren erläuterte die Innenpolitikerin: „Es gibt das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch. Es ist aber nicht verboten, als Partei rechtsextrem zu sein. Es ist auch nicht verboten, gesichert rechtsextrem zu sein. Das macht eine Partei zwar verfassungsfeindlich, aber noch nicht verfassungswidrig.“ Man müsse darüber hinaus also belegen, dass die AfD kämpferisch an der Abwicklung der Demokratie arbeite.

„Von Interesse wäre da, was die Nachrichtendienste wirklich über die Vorgehensweise der AfD wissen“, sagte Mihalic. „Es geht darum – ähnlich wie beim NPD-Verbotsverfahren – sämtliche nachrichtendienstlichen Erkenntnisse zusammenzutragen und damit nach Karlsruhe zu gehen. Das streben wir an.“

Das komplette Interview mit Markus Töns und Irene Mihalic lesen Sie hier: