Urteil
Arbeitsgericht verbietet Prämie für Gewerkschaftsaustritt
Gelsenkirchen. Eine Firma will Prämien zahlen, falls Mitarbeiter aus der Gewerkschaft austreten. Das Gelsenkirchener Arbeitsgericht erklärte dieses Vorgehen für rechtswidrig.

Protest vor dem Gericht gegen die Praktiken der Stölting-Geschäftsleitung.© Martin Möller / Funke Foto Services | Unbekannt

