Universität
Ungeklärtes Urheberrecht macht Hochschulen und Universitäten Sorgen
Essen.. Paragraf 52a im Urheberrechtsgesetz regelt das kostenlose Zitieren und Digitalisieren aus urheberrechtlich geschützten Werken für Hochschulen. Ende 2012 läuft die Regelung aus, die Universitäten sind in Sorge. Bei einer Nicht-Verlängerung der Regel wären die Auswirkungen für Lehrende und Studenten erheblich.

Volle Bücherschränke in der Uni-Bibliothek – doch ob Studenten und Lehrende in Zukunft noch aus ihnen zitieren dürfen, ist noch unklar.© WAZ FotoPool | WAZ FotoPool

