Die Armutsmigration von Roma und Romnja aus Südosteuropa stellt Nachbarschaften, Stadtverwaltung und Politik seit 15 Jahren vor immense Herausforderungen. Zuletzt war die Zahl der bulgarischen und rumänischen Einwohner erstmals leicht gesunken (wir berichteten). Das liegt auch daran, dass das Duisburger Ausländeramt zuletzt so oft den Verlust des EU-Freizügigkeitsrechts festgestellt hat wie nie zuvor. Das geht aus neuen Zahlen für das Jahr 2025 hervor.

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Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor – Deutschlands Arbeitsmarkt profitiert zum Beispiel bei Ärzten und Pflegekräften. Für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten im EU-Ausland müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Es gilt für Selbstständige, Arbeitnehmer und auch für nicht erwerbstätige EU-Bürger, sofern sie über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen.

Nach der Auffassung von Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) erfüllen viele nach Duisburg zugewanderte Bulgaren und Rumänen die Freizügigkeitsbedingungen nicht, weil sie sich und ihre Familien wegen ihrer Ausbildungs- und Bildungsdefizite nicht ohne staatliche Unterstützung ernähren könnten (siehe Infobox).

EU-Freizügigkeit: Duisburger Ausländeramt stellt Verlust 2025 am häufigsten fest

Eine Beschränkung der Freizügigkeit kann aber nur auf nationaler und europäischer Ebene gesetzlich verschärft werden – und diese Änderung lässt weiter auf sich warten, nachdem SPD-Co-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas diese im Kommunalwahlkampf 2025 angekündigt hatte.

Trotzdem hat eine Kommune wie Duisburg die Möglichkeit, den individuellen Verlust des Freizügigkeitsrechts festzustellen, wenn die Voraussetzungen entfallen sind – die EU-Bürger etwa dauerhaft keiner Arbeit nachgehen. Bei der Kontrolle der Regelungen aus dem EU-Freizügigkeitsgesetz und den Verlustfeststellungen gehen die kommunalen Ausländerbehörden unterschiedlich engagiert und streng vor.

In Duisburg hat man sich im Ausländeramt 2025 exakt 553-mal zu diesem drastischen Schritt entschieden. In absoluten Zahlen sind dies teils deutlich mehr Fälle als in anderen NRW-Großstädten, die Armutszuwanderung aus EU-Staaten beklagen. Wie der WDR Ende Januar berichtete, gab es 2025 in Gelsenkirchen 506 Verlustfeststellungen, deutlich weniger dagegen in Dortmund (116) und Hagen (3).

Sören Link zum Missbrauch der Freizügigkeit

OB Link fordert seit Jahren vergeblich, dass Bund und EU die Armutsmigration aus Bulgarien und Rumänien gesetzlich einschränken sollen.

„Es kann nicht sein, dass Leute unter dem Deckmantel der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Deutschland kommen, aber faktisch überhaupt keine Arbeitnehmer sind, sondern – wenn überhaupt – geringfügig beschäftigt und den Rest ihres Einkommens aus Sozialleistungen beziehen“, sagte Link etwa in einem Interview mit unserer Redaktion 2025.

Der Welt erklärte er im selben Jahr: „Die Menschen arbeiten etwa fünf Stunden im Monat, um auf 175 Euro Monatsverdienst zu kommen. Ab dieser Verdienstuntergrenze haben sie einen Anspruch auf aufstockende Sozialleistungen. Um die geht es ihnen. Die bringen einer sechsköpfigen Familie schnell 2700 Euro im Monat.“

Ist Duisburgs Ausländeramt also strenger als andere?

Nicht unbedingt, denn hier leben weit mehr auf staatliche Unterstützung angewiesene Bulgaren und Rumänen als in den drei anderen NRW-Großstädten. Gelsenkirchens Ausländerbehörde stellte im Verhältnis also viel häufiger den Verlust des Freizügigkeitsrechts fest.

Verlustfeststellungen: Zahlen schwanken in Duisburg stark

Zudem machte das Duisburger Amt in den Vorjahren von diesem Instrument nach Angaben von Stadtsprecher Christoph Witte deutlich seltener Gebrauch als 2025 (2024: 166, 2023: 96, siehe Grafik). Ein Grund dürfte der massive Personalmangel in der Behörde gewesen sein.

Warum wurde der Missbrauch der Freizügigkeit in Duisburg zumindest 2025 häufiger als in Dortmund und Hagen bescheinigt? „Aufgrund der in Duisburg vorhandenen Problematik wurde bereits vor Jahren eine entsprechende Arbeitsgruppe bei der Ausländerbehörde eingerichtet, die sich schwerpunktmäßig mit der Überprüfung der EU-Freizügigkeit beschäftigt“, erklärt Witte.

Eine Überprüfung darf nur aus besonderem Anlass stattfinden. In Duisburg resultierten die Verlustfeststellungen aus „anlassbezogenen Einzelfallprüfungen, unter anderem aus ministeriellen Sonderaktionen, Zollkontrollen, Festnahmen, Mitteilungen des Sozialleistungsträgers sowie eigenen Kontrollen“, sagt Stadtsprecher Witte.

Nicht jede Verlustfeststellung stehe im Zusammenhang mit Sozialleistungsbezug oder -missbrauch. Die städtische Stabsstelle Sozialleistungsbetrug sei an den Verlustfeststellungen nicht beteiligt, so Witte.

Aufgrund der in Duisburg vorhandenen Problematik wurde bereits vor Jahren eine Arbeitsgruppe bei der Ausländerbehörde eingerichtet, die sich schwerpunktmäßig mit der Überprüfung der EU-Freizügigkeit beschäftigt.

Mitarbeiter, Amt für Kommunakation
Christoph Witte, Sprecher der Stadt Duisburg

Ausreiseaufforderung und Einstellung der Sozialleistungen

Mit jeder Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gehe eine „Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung“ einher, so Witte. „Nach den gesetzlichen Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes besteht eine Ausreiseverpflichtung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung.“

Der städtische Außendienst kontrolliere stichprobenartig, ob die Betroffenen ausreisen. Wer nicht ausreist, muss mit einer Abschiebung rechnen. Von 2014 bis 2024 leitete die Stadt nach Angaben ihres Sprechers in 96 Fällen Abschiebungen ein.

Ein scharfes Schwert sind bestands- beziehungsweise rechtskräftige Verlustfeststellungen vor allem, weil die Betroffenen keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) haben. Die Ausländerbehörde informiert das Jobcenter, das die Auszahlung der Sozialleistungen umgehend einstellt, auch für von den Betroffenen abhängige Familienmitglieder. Dies erfolge „ohne eigenständige aufenthaltsrechtliche Prüfung ihrer Situation und steht in Spannung mit dem verfassungsrechtlichen Schutz des Existenzminimums“, kritisiert Joachim Krauß, stellvertretender Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe.

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Wichtig zu wissen: Zahlen des Jobcenters zeigen einerseits, dass die Beschäftigungsquote der Rumänen und Bulgaren in Duisburg zwar deutlich unterdurchschnittlich ist, andererseits steigt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter ihnen seit Jahren stark (zum Bericht).

Ende 2025 bezogen in Duisburg 7935 bulgarische Staatsangehörige Bürgergeld, 5167 von diesen waren erwerbsfähig. Damit bezog etwa die Hälfte der knapp 16.000 in Duisburg gemeldeten Bulgarinnen und Bulgaren Bürgergeld. Unter den etwa 9700 Duisburgern mit rumänischer Staatsangehörigkeit war dieser Anteil Ende 2025 deutlich geringer (etwa 31,8 Prozent). Laut Statistik bezogen 3087 Rumänen Bürgergeld, darunter 1538 Erwerbsfähige.

Zum Vergleich: Von den knapp 11.000 Syrerinnen und Syrern in der Stadt erhielten im Juli 2024 laut Jobcenter 6804 Bürgergeld, was einem Anteil von 62,5 Prozent entsprach.

Migration: Seltener Sonderfall in Duisburg

Durch die EU-Freizügigkeit sind bulgarische und rumänische Staatsangehörige unbestritten wichtige Arbeitskräfte in Deutschland geworden. Ihre Beschäftigungsquote in Deutschland stieg bis September 2021 auf 67 Prozent (2014: 35 %) – diese lag damit fast gleichauf mit jener der deutschen Bevölkerung (69 %) und war höher als in den meisten anderen ausländischen Beschäftigten-Gruppen. 

Die Armutsmigration von Roma aus Bulgarien und Rumänien ist ein seltener Sonderfall, von dem nur etwa ein Dutzend Kommunen – vor allem in NRW – betroffen sind.

Forscher der Universität Duisburg-Essen (UDE) kritisierten 2024, dass den Zugewanderten in Duisburg der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt verwehrt bleibe, weil davon in einem Graubereich des Arbeitsmarktes multinationale Personalkonzerne, regionale Auftragnehmer und kleine lokale Dienstleister profitieren (wir berichteten).