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Neubaugebiet
Gericht stoppt Bebauung im Duisburger Rahmerbuschfeld – aus diesen Gründen
Duisburg. Naturschützer und Bürgerinitiative freuen sich: Der vom Rat beschlossene Bebauungsplan Rahmerbuschfeld ist laut OVG mangelhaft. Das bedeutet der Gerichtsbeschluss.


Das Rahmerbuschfeld in Duisburg-Rahm (Bildmitte) liegt direkt an einem Düsseldorfer Naturschutzgebiet (rechts). Naturschützer und eine Bürgerinitiative wehren sich gegen die Bebauung – und freuen sich über einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster.© www.blossey.eu / FUNKE Foto Services | Hans Blossey

