Da hatte mal jemand im Justizministerium eine richtig gute Idee: Aus Anlass des Weltkindertages solle man doch mal versuchen, Kindern die Gerichtsbarkeit näher zu bringen. Und so darf eine die 4. Klasse der Katholischen Grundschule Goldstraße, nun für sich in Anspruch nehmen, die jüngste Besuchergruppe des Duisburger Landgerichts am König-Heinrich-Platz zu sein.
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Schulklassen sind ein immer seltenerer Anblick in Gerichtssälen geworden. Und wenn, dann sind die Besucher mindestens 15 Jahre alt. Diesmal sollte es eine 4. Klasse einer Grundschule oder eine 5. Klasse einer weiterführenden Schule sein. Das Landgericht hatte mehrere Schulen im näheren Umkreis angeschrieben. Die KGS Goldstraße hatte als einzige postwendend Bereitschaft signalisiert.
Duisburger Grundschüler bereiteten Gerichtsbesuch
„Wir waren sofort hellauf begeistert“, so Lehrerin Nina Holtschneider. „Wann bekommt man sonst so eine Chance?“ Im Unterricht wurde der Besuch der „Bienenklässler“ gründlich vorbereitet. Und so überraschten die 22 Schüler im Durchschnittsalter von 9 Jahren die Juristen mit schlauen Fragen: „Was ist der Unterschied zwischen Amts- und Landgericht?“ Oder: „Was ist Menschenhandel?“

Bei den Kinderrechten, die im Mittelpunkt standen, kannten sich die jungen Besucher schon ganz gut aus. So wussten sie, dass Kinder ein Recht auf Bildung haben und auf den Schutz vor Krieg. Nun lernten sie , dass sie auch ein Recht auf Spiel, Sport und Freizeit und auf eine eigene Meinung haben. Philipp Hein, Presserichter des Landgerichts, der den Besuch federführend organisierte, bewies Talent darin, Fragen der Kinder verständlich zu beantworten.
Spannende Einblicke und ein „echter“ Prozess
Rund um den Unterricht, der in einem Verhandlungssaal des Landgerichts stattfand, gab es spannende Einblicke. So durften die Kinder unter anderem die Zellen des Hafthauses, in dem Untersuchungsgefangene am Tag ihrer Verhandlung vorübergehend eingeschlossen werden, in Augenschein nehmen. Handfesseln wollte allerdings nicht jedes Kind ausprobieren.
Und es gab eine Gerichtsverhandlung um einen gestohlenen Regenschirm. Richterinnen und Richter schlüpften in die Rollen von Staatsanwältin, Angeklagter und Zeugen. Unterstützt wurden sie dabei von Schülerinnen und Schülern. So saßen gleich sieben Menschen in Robe auf der Richterbank. Das sieht man sonst höchstens beim Bundesverfassungsgericht. Und noch nie wurden Anklage und Schlussplädoyer von einer Neunjährigen vorgetragen.
Allgemeines Urteil: Das muss unbedingt wiederholt werden
Die Erwachsenen hatten kaum weniger Spaß als die Kinder. Juristen beeindruckten mit schauspielerischen Qualitäten. Sarah Bader, stellvertretende Presserichterin des Landgerichts, die übrigens als Zeugin „Erike Ehrlich“ überzeugte, plädiert dafür, im kommenden Jahr wieder eine Kindergruppe einzuladen. „Die Veranstaltung hat für uns keinen riesigen Vorbereitungsaufwand, die Kinder haben was gelernt und alle hatten Spaß.“

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Auch das Urteil von Lehrerin Nina Holtschneider fällt höchst positiv aus: „Für die Kinder war das sehr spannend und ich war sehr angetan davon, wie kindgerecht die Juristen alles erklärt haben.“ Die Schülerinnen und Schüler, denen Neugier und Spaß durchgängig anzumerken waren, durften sich zum Abschied noch über eine amtlich gestempelte Urkunde freuen, die ihnen Kenntnisse der Kinderrechte bescheinigt. Wer hat so etwas schon?





