Die Stadt Duisburg warnt vor einer Waldbrandgefahr und verschärft das Grillverbot, denn: Das trockene Wetter und die sommerlichen Temperaturen sollen auch in den nächsten Tagen anhalten. Der Graslandfeuerindex lag demnach bereits am Montag, 13. Mai, auf Stufe 3 und soll am Dienstag, 14. Mai, die Stufe 4 erreichen. Das Grillen ist bei einem Graslandfeuerindex ab Stufe 4 – der zweithöchsten Stufe – aus Brandschutzgründen generell im öffentlichen Raum, also auch auf ausgewiesenen Grillflächen, untersagt. Außerhalb dieser Flächen ist Grillen ohnehin ganzjährig verboten.

Der aktuelle Graslandfeuerindex ist online auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes auf www.dwd.de abrufbar. Die Stadt Duisburg weist ausdrücklich nochmals auf das bestehende Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober hin. Ganzjährig gilt außerdem ein absolutes Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe.

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Verstöße stellen demnach eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro, verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald sogar mit bis zu 5000 Euro bestraft werden. Das maximal mögliche Bußgeld ist gesetzlich bei 25.000 Euro festgelegt.

Auch interessant

Weitere Informationen rund um die Themen Grillen / Waldbrandgefahr im Stadtgebiet sind online auf https://duisburg.de/allgemein/fachbereiche/grillen.php zu finden.