Viele Menschen schütteln immer wieder den Kopf, wenn die Polizei Fahndungsfotos erst viel später nach der Tat veröffentlicht. Im Fall der brutalen Attacke auf einen Dinslakener (39) im UCI-Kino in Duisburg ist fast ein Jahr vergangen, bis die Ermittler mit Fotos nach den mutmaßlichen Schlägern gesucht haben.

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Warum dauert es so lange? Welche Voraussetzungen müssen vor einer Öffentlichkeitsfahndung erfüllt sein? Wie erfolgreich sind solche Fahndungen? Die Duisburger Polizei hat diese und weitere Fragen rund um das Thema beantwortet.
Warum ist eine Öffentlichkeitsfahndung mit Fotos für die Polizei ein sensibles Thema?
Weil es sich laut Polizei bei solchen Fahndungen um einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person handelt. Dabei muss die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Das heißt erst einmal, dass bei der Suche nach einem Tatverdächtigen nur das mildeste, geeignete und angemessene Mittel genutzt werden darf. Dazu zählt zum Beispiel eine Veröffentlichung im polizeiinternen Fahndungsportal, auf das die Öffentlichkeit keinen Zugriff hat. Schließlich gilt grundsätzlich bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Öffentlichkeitsfahndung gegeben sein?
Dafür muss gemäß Paragraf 131b, Absatz 1 der Strafprozessordnung eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen. Dazu gehören unter anderem Mord, schwere Körperverletzung, banden-, gewerbs-, serienmäßig oder sonst organisiert begangene Vergehen, aber zum Beispiel auch Überfälle auf Tankstellen. Der oder die Beschuldigte muss zudem dringend tatverdächtig sein und der Aufenthaltsort beziehungsweise die Identität nicht ohne Weiteres auf eine andere Weise ermittelt werden können. Das heißt also: Erst wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, kann öffentlich mit Fotos von unbekannten Tatverdächtigen im Internet gefahndet werden.

Eine weitere Voraussetzung ist ein richterlicher Beschluss. Bei Gefahr im Verzuge kann auch die Staatsanwaltschaft in Abstimmung mit der Polizei die Öffentlichkeitsfahndung anordnen, aber sie muss spätestens innerhalb einer Woche durch ein Gericht bestätigt werden.
Welche Faktoren spielen für den Start einer Öffentlichkeitsfahndung eine Rolle?
Die Dauer der Ermittlungen spielt eine entscheidende Rolle. Sie können sich hinziehen, wenn die Polizei zum Beispiel digitale Speichermedien oder Videoaufzeichnungen auswerten muss oder wenn Labore Proben untersuchen müssen. Wenn es mehrere mutmaßliche Täter und viele potenzielle Zeugen gibt, kann es wie bei der brutalen Attacke im UCI sehr lange bis zum Start einer Öffentlichkeitsfahndung dauern. Die hohe Arbeitsbelastung und fehlende personelle Ressourcen bei der Kriminalpolizei spielen ebenfalls eine Rolle. „Die Kripo ist fast am Limit“, schlägt ihr Chef Christian Voßkühler Alarm.
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Grundsätzlich muss laut Polizei immer abhängig vom Einzelfall abgewogen werden, zu welchem Zeitpunkt eine Öffentlichkeitsfahndung durchgeführt wird. Unter anderem geht es dabei um das öffentliche Interesse, die Art und Schwere der Tat, die Bedeutung des Tatorts sowie die Wiederholungsgefahr und das Gefahrenpotenzial des Tatverdächtigen. Eine spätere Veröffentlichung von Fotos kann auch taktische Gründe haben, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.
Wie lange ist eine Öffentlichkeitsfahndung zulässig?
Laut Polizei ist spätestens nach sechs Monaten eine Überprüfung erforderlich, um eine solche Fahndung erneuern beziehungsweise verlängern zu können. Sobald Täter identifiziert sind, müssen die entsprechenden Fotos sofort entfernt werden, weil dann wieder die Persönlichkeitsrechte greifen. Dies ist zum Beispiel nach dem Ermittlungserfolg bei zwei der insgesamt vier mutmaßlichen Schläger aus dem UCI-Kino geschehen.
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Wie erfolgreich sind Öffentlichkeitsfahndungen?
Die Duisburger Polizei führt dazu keine Statistik. Dennoch kann sie „an den vielen Hinweisen und Ermittlungserfolgen sehen, dass eine Öffentlichkeitsfahndung auch nach langen Zeiträumen ein effektives Mittel darstellt“, so eine Sprecherin.
>> POLIZEI DUISBURG FAHNDET AUCH NACH GEGENSTÄNDEN
- Öffentlichkeitsfahndungen kommen nach Angaben der Polizei in Duisburg grundsätzlich für mehrere Teilbereiche der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung in Betracht.
- Dazu werden Fotos veröffentlicht von unbekannten Tatverdächtigen, bekannten Beschuldigten und entwichenen Strafgefangenen, deren Aufenthaltsort nicht bekannt ist, sowie vermissten Personen und nicht identifizierten Toten.
- Außerdem sind Fahndungsveröffentlichungen von unbekannten Zeuginnen und Zeugen möglich. Dabei muss allerdings erkennbar sein, dass die oder der Gesuchte nicht als Tatverdächtige gesucht wird.
- Darüber hinaus kann auch nach einer Tatbeute oder anderen Gegenständen gefahndet werden. Dazu sind meist Individualmerkmale erforderlich.
- Es kann zudem nach möglichen Geschädigten gesucht werden, wenn Wertgegenstände bei Tatverdächtigen gefunden wurden, die noch keiner konkreten Straftat zugeordnet werden konnten.







