Grundsatzurteil
Vorzeitige Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfänger rechtmäßig
Duisburg/Kassel. Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken, auch wenn dies mit Abschlägen verbunden ist. Das entschied das Bundessozialgericht.

Das Bundessozialgericht hat ein Grundsatzurteil zum Thema vorzeitige Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfänger gefällt.© Uwe Zucchi | Uwe Zucchi

