Der Dortmunder Ratsbeschluss zur Brandmauer gegen die AfD aus dem Februar hat inzwischen hohe Wellen geschlagen. Dahinter steht die Frage, wie man mit einer rechtsgerichteten Partei umgehen kann und soll – so kurz vor den anstehenden Kommunalwahlen, aus denen die AfD gestärkt hervorgehen könnte, eine besonders heikle Frage. Der Konflikt zwischen OB Thomas Westphal und der Bezirksregierung hat sich zugespitzt, der Ausgang ist offen.

Was ist passiert?

Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Aufsichtsbehörde hat ein Disziplinarverfahren gegen Westphal eingeleitet. Denn dieser weigert sich, den „Brandmauer“-Beschluss des Dortmunder Rates zu beanstanden und zurückzunehmen, der sich vor allem gegen die AfD richtet. Genau das hat die Bezirksregierung von dem 58-Jährigen gefordert. Denn nach Ansicht von Arnsberg ist der Ratsbeschluss rechtswidrig. Geht es nach ihr, soll der Beschluss in der Oktober-Sitzung des Rates aufgehoben werden.

Was ist die Brandmauer?

Im Dortmunder Stadtrat soll es keinerlei Zusammenarbeit mit der AfD und anderen rechtsextremen Parteien geben. Eine Mehrheit, die nur mit Stimmen der AfD zustande kommen kann, soll es nicht geben. Dafür dann lieber ganz auf eine Entscheidung verzichtet werden. Das hat der Rat im Februar dieses Jahres mehrheitlich beschlossen – mit den Stimmen von SPD, Grüne, Linke+, Die Partei, Volt und Vielfalt. Dagegen abgestimmt haben CDU, FDP/Bürgerliste, AfD und der Vertreter der rechtsextremen „Heimat“.

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Die „Erklärung des Rates - Wir sind die Brandmauer“ hatten SPD- und Grünenfraktion gemeinsam eingebracht. Auslöser war ein bis dahin beispielloser Vorgang: Am 29. Januar hatte erstmals ein Antrag im Deutschen Bundestag mithilfe der AfD eine Mehrheit erhalten. Die Partei stimmte für die Migrations-Pläne der CDU. Nur wenige Stunden nach einer gemeinsamen Gedenkstunde zur Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz vor 80 Jahren.

Was hat die Bezirksregierung zu bemängeln?

Die Bezirksregierung Arnsberg sieht durch die Rats-Erklärung die verfassungsrechtlich garantierte Gleichbehandlung von Ratsmitgliedern beschränkt. Gewählte Mitglieder dürften nicht pauschal ausgeschlossen werden. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, das in einem ähnlich gelagerten Fall in der Stadt Kaarst zugunsten der AfD entschieden hat.

Durch die Gemeindeordnung NRW ergebe „sich eine Verpflichtung für den Oberbürgermeister, rechtswidrige Beschlüsse des Rates zu beanstanden“, teilt die Bezirksregierung auf Anfrage mit. Nach einer solchen Beanstandung habe der Rat dann Gelegenheit, sich erneut mit der Sache zu befassen. Diese Beanstandung hat der Oberbürgermeister auch nach Weisung durch die Kommunalaufsicht nicht vorgenommen. Daher nun das Disziplinarverfahren.

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Was sagt Westphal selbst?

Der Oberbürgermeister bestätigt auf Anfrage lediglich, dass ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet worden ist. Nun bestehe „die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen oder einen rechtlichen Beistand zu beauftragen“. Welche der beiden Optionen er wählen wird, darüber gibt er keine Auskunft.

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Was kann passieren?

Weil er einer dienstlichen Weisung nicht nachgekommen ist, läuft nun ein Verfahren nach dem Landesdisziplinarverfahren NRW gegen Westphal. In einem ersten Schritt hat der OB insgesamt vier Wochen Zeit, um eine schriftliche Äußerung abzugeben. Dann übernimmt ein „Ermittlungsführer“ das Ruder und versucht, den Sachverhalt zu klären.

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Am Ende des Verfahrens kann eine Disziplinarmaßnahme verhängt werden – bis hin zur Zurückstufung oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis, also einer Suspendierung. Ein solcher Ausgang ist aber eher unwahrscheinlich. Als mildere Strafen kann etwa ein Verweis ausgesprochen oder das Gehalt gekürzt werden.

Und die „Brandmauer“-Erklärung selbst? Eigentlich müsste sich nach der Rat nach einer Beanstandung durch den OB erneut mit dem Beschluss auseinandersetzen. Würde er in einem solchen Fall aber an der Brandmauer festhalten, könnte die Bezirksregierung diesen auch selbst kippen.