Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Bottrop und die Polizei ziehen eine positive Bilanz zur Halloween-Nacht. „Wir waren mit unseren Kräften in allen Städten vor Ort. Viele Menschen im gesamten Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop feierten das Halloweenfest friedlich“, so Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen in einer Pressemitteilung. Aus polizeilicher Sicht gab es keine größeren Zwischenfälle.

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„Zwischen 16 Uhr und 1 Uhr nachts waren zahlreiche uniformierte und zivile Kräfte des Ordnungsamtes im Stadtgebiet unterwegs“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Im Mittelpunkt hätten zwei Schwerpunkte gestanden: die Kontrolle des verbotenen Mitführens von Feuerwerkskörpern sowie die Überprüfung verkehrsgefährdender E-Scooter-Fahrer.

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„Während des gesamten neunstündigen Einsatzzeitraums gingen beim Ordnungsamt lediglich neun Anrufe ein. Vier davon betrafen Ruhestörungen, vier das Zünden von Feuerwerkskörpern und einer eine Rauchentwicklung.“

Beschlagnahmte Böller aus der Halloween-Nacht in Bottrop.
Beschlagnahmte Böller aus der Halloween-Nacht in Bottrop.

Um das unerlaubte Zünden von Feuerwerkskörpern im Vorfeld zu verhindern, führten die Einsatzkräfte nach den geltenden Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung stichprobenartige Kontrollen und Durchsuchungen durch. Ziel war es, verbotene Gegenstände frühzeitig festzustellen und aus dem Verkehr zu ziehen.

Insgesamt wurden 79 Personen kontrolliert und durchsucht. Dabei stellten die Einsatzkräfte in neun Fällen verbotswidrige Gegenstände fest.

Neben drei illegalen Vapes handelte es sich in sechs Fällen um Feuerwerkskörper, die nicht mitgeführt werden durften. Teilweise waren diese in Rucksäcken verstaut, die regelrecht mit Feuerwerkskörpern gefüllt waren.

Illegale Böller sorgen für Strafanzeige und Ermittlungen der Polizei

Besonders schwerwiegend war die Feststellung illegaler Böller. Aufgrund ihrer Beschaffenheit und der Umstände ihrer Herkunft besteht der Verdacht eines strafrechtlich relevanten Verstoßes.

Die abschließende rechtliche Einordnung bleibt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden vorbehalten. Eine entsprechende Strafanzeige wird gefertigt und der Polizei zugeleitet. In den übrigen Fällen leitet der Innendienst des Ordnungsamtes Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Die Einsatzkräfte stellten fünf E-Scooter sicher. Die Fahrer waren unter anderem dadurch aufgefallen, dass sie zu zweit auf einem Roller unterwegs waren oder durch ihre besonders riskante und verkehrsgefährdende Fahrweise auffielen.

Neben den beiden Hauptschwerpunkten stellten die Einsatzkräfte einen Fall von unerlaubtem Urinieren sowie drei Verstöße im Zusammenhang mit Alkoholkonsum am ZOB fest.