Alkohol, Drogen und eine Fahrt auf einem E-Scooter über die A40: Drei Freunde haben in Bochum für gleich zwei Polizeieinsätze und mehrere Strafverfahren gesorgt.

Laut Angaben der Polizei begann alles am Sonntagabend, 10. August, auf der Essener Straße in Bochum. Gegen 23.10 Uhr hielten die Beamten einen Volkswagen an, in dem drei Männer saßen. Beim 23-jährigen Fahrer aus Dortmund stellten sie deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest bestätigte die Vermutung. Ein freiwilliger Drogenvortest schlug zudem auf Kokain an. Außerdem entdeckten die Einsatzkräfte, dass der Führerschein des Mannes gefälscht war.

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Mitfahrer auf E-Scooter über A40 bei Bochum unterwegs

Die Polizei ordnete eine Blutprobe an, die ein Arzt auf der Wache durchführte. Der gefälschte Führerschein und der Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt. Gegen den 23-Jährigen wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, bevor er die Wache wieder verlassen durfte.

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Währenddessen machten sich die beiden Mitfahrer des Mannes auf, ihn von der Wache abzuholen – und zwar auf einem E-Scooter. Ihre Route führte sie, so berichtet es die Polizei, über den Seitenstreifen der A40. Ein Autofahrer bemerkte beide gegen 1.20 Uhr und alarmierte die Polizei. Als er zum Tanken von der Autobahn abfuhr, traf er kurze Zeit später auf das E-Scooter-Duo. Die Männer fragten ihn nach dem schnellsten Weg zur Polizeiwache und setzten anschließend die Fahrt über die A40 fort.

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E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge

Die Polizei suchte nach den beiden Männern und fand sie schließlich vor der Polizeiwache West in Bochum. Beim 23-jährigen Fahrer des E-Scooters stellten die Beamten einen Alkoholwert von über zwei Promille fest, ein Drogenvortest zeigte Kokainkonsum.

Auch den E-Scooter-Fahrer erwarten nun mehrere Strafverfahren. E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, sodass die Promillegrenzen dieselben sind wie bei Autos oder Motorrädern. Schon ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen droht ein Bußgeld, ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. (las)