Gericht
Kinderschänder aus Wattenscheid soll in Sicherungsverwahrung
Bochum.. Vor dem Bochumer Landgericht sind eine Gutachterin und ein Gutachter zu der Überzeugung gekommen, dass ein wegen Kindesmissbrauchs vorbestrafter Wattenscheider in die Sicherungsverwahrung gehöre - wegen pädophiler Neigungen.

Gutachter sprachen sich vor dem Bochumer Landgericht dafür aus, dass ein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestrafter 52-jähriger Wattenscheider in die unbefristete Sicherungsverwahrung soll.© NRZ | NRZ

