Arbeitsgericht
Gericht spricht Verkäuferin wegen Mini-Lohn hohe Nachzahlung zu
Bochum. 6,35 Euro Stundenlohn wollte sich eine Verkäuferin (56) eines Foto-Geschäfts nicht mehr gefallen lassen. Als die gekündigt wurde, klagte sie dagegen und forderte auch noch eine Nachzahlung in Höhe von 14 370 Euro. Sie bekam in beiden Punkten Recht.

.© Uwe Schaffmeister | Unbekannt

