Kommentar
Warum der Kutten-Freispruch aus Bochum richtig ist
Bochum. Das öffentliche Zeigen von Rockersymbolen ist nicht grundsätzlich strafbar, das hat das Landgericht Bochum entschieden. Die Bandidos mögen ein bedenkliches Verhältnis zu Gewalt haben - trotzdem ist das Urteil richtig: Die Chapter in Bochum und Unna sind nicht verboten, und die Justiz muss sich an Fakten halten. Ein Kommentar.

Das Logo der Bandidos zeigt unter anderem einen bewaffneten Mexikaner.© dpa | dpa

