Der Juli hat begonnen und damit erstmals die reguläre Wolfs-Jagdsaison. So steht es zumindest im neuen Bundesjagdgesetz, das nach langer Diskussion vor rund drei Monaten in Kraft getreten ist. Dürfen Wölfe in NRW jetzt also einfach geschossen werden? Ganz so einfach ist es nicht. Denn es gibt ein paar Hürden – nicht nur in NRW.

Ihren Nachwuchs bekommen Wölfe in der Regel im April oder Mai. Dass die Tiere also erst ab dem 1. Juli bejagt werden dürfen, ist bewusst gewählt. Die Jagdzeit läuft bis zum 31. Oktober, also insgesamt vier Monate. Eine wichtige Bedingung ist jedoch der „günstige Erhaltungszustand“. Es muss also immer gesichert sein, dass der Wolfsbestand so groß ist, dass der Wolf nicht wieder aussterben kann. Dafür müssen die Länder und Jagdbehörden erst mal einen Managementplan erstellen. Gibt es den nicht, ist eine Jagd unzulässig.

Wann dürfen Wölfe in NRW bejagt werden?

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die sogenannten Problemwölfe. Fällt ein Wolf durch besonders viele Nutztierrisse auf, ist sogar eine Bejagung außerhalb der eigentlichen Jagdzeit möglich. Damit die genehmigt wird, muss dieser den vorgeschriebenen Herdenschutz überwunden haben.

Dass das in der Praxis ziemlich kompliziert werden kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus dem Sauerland: Mitte Juni gab der Kreis Olpe noch bekannt, den Wolf GW1896m, auch bekannt als „Milan“, zum Abschuss freizugeben, nachdem dieser allein im April 35 Schafe und Lämmer gerissen hatte. Vom Landwirtschaftsministerium bekam der Kreis zwar grünes Licht, jedoch wehrten sich Tierschützer vor Gericht gegen die Genehmigung – mit Erfolg. Der Großteil der getöteten Schafe sei nicht ausreichend geschützt gewesen, begründeten die Richter. Die Genehmigung wurde zurückgezogen. Und die abschließende Entscheidung liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Münster.

Wolfsjagd: Noch keine Grundlage auf Landesebene

Und auch für weitere Entnahmen fehlt Jägern in NRW aktuell der Handlungsspielraum. Denn einen Managementplan gibt es aktuell noch nicht. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht wurde zwar die Grundlage geschaffen, eine reguläre Jagdzeit einzuführen, „in NRW tut sich da aber noch überhaupt nichts“, meint Werner Schulte, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel.

Werner Schulte
Werner Schulte ist stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel und schätzt, dass die Jagdzeit auf Wölfe in NRW in diesem Jahr noch keine Auswirkungen auf die Praxis haben wird.© Kreisjägerschaft Wesel | Privat

Ein Knackpunkt sei das Landesjagd- und Landesnaturschutzgesetz, das noch nicht an das neue Bundesjagdgesetz angepasst wurde. Solange das nicht passiere, würden in NRW keine Wölfe gejagt werden. „Und da lässt sich in dieser Legislatur nichts mehr tun“, lautet seine Einschätzung. 

Verbände fordern mehr Herdenschutz

Nabu, WWF, BUND, der Deutsche Tierschutzbund und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe begrüßen indes, „dass viele Bundesländer von dieser Möglichkeit vorerst keinen Gebrauch machen bzw. die notwendigen Managementpläne nicht überstürzt bis Anfang Juli fertigstellen“.

Die Jagd auf Wölfe würde die Konflikte zwischen Wölfen und Weidetierhaltern weiter verschärfen und dazu führen, dass Herdenschutz vernachlässigt und Rudelstrukturen gestört werden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. An die Länder appellieren die Verbände deshalb, den Herdenschutz weiter in den Mittelpunkt zu rücken und entsprechende Maßnahmen weiter zu fördern.