Noch ist der Konsum von E-Zigaretten und Vapes in Gaststätten erlaubt - aber nicht mehr lange. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will das Nichtraucherschutzgesetz ändern. Das hat das Kabinett in der jüngsten Sitzung beschlossen.

Demnach soll das im Gesetz geregelte Rauchverbot auf den Tabak- und Nikotinkonsum mit E-Zigaretten wie Vapes oder Tabakerhitzer sowie den Konsum von Cannabisprodukten ausgeweitet werden. Das teilte das Landesgesundheitsministerium am Mittwoch, 15. April, mit. Die Novelle diene dem Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern.

„Durch die geplante Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes schaffen wir einen einheitlichen Schutz vor dem Passivrauchen auf dem bisher geltenden Niveau. Die Rauchverbote sollen weiterhin an den gleichen Orten gelten, jetzt aber unabhängig von der Art des Konsums. Denn auch von Tabakerhitzern oder E-Zigaretten geht eine Gesundheitsgefahr aus“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann einer Pressemitteilung zufolge. „Außerdem stellen wir klar, dass dort, wo der Tabakkonsum verboten ist, natürlich auch kein Cannabis konsumiert werden darf. Damit stärken wir den Schutz vor Gesundheitsgefahren durch das Passivrauchen“, so Laumann weiter.

Nichtraucherschutzgesetz ist 14 Jahre alt

Seit der letzten Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes vor 14 Jahren habe sich die Form des Konsums von Tabak und Nikotin deutlich verändert, so das Ministerium. Gerade der Konsum mittels E-Zigaretten oder Tabakerhitzern habe stark zugenommen. Auch der Dampf von E-Zigaretten gebe laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum gesundheitsschädliche Aerosole in die Umgebungsluft ab. Das Bundesinstitut für Risikobewertung habe ebenfalls festgestellt, dass gesundheitliche Risiken für Dritte beim passiven Kontakt mit dem Aerosol aus E-Zigaretten grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf den Kontakt mit durch die Erhitzung entstandenen, potentiell krebserregenden Stoffen. Und auch beim Rauchen von Cannabisprodukten entstehe eine „Gesundheitsbelastung der Umgebungsluft“. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbände-Anhörung. Das Ministerium strebt an, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende dieses Jahres abzuschließen.

In batteriebetriebenen Vapes wird eine Flüssigkeit (Liquid) erhitzt und verdampft. Die Liquids werden in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen angeboten. Nutzer inhalieren diesen aromatisierten Aerosolnebel, der oft Nikotin enthält. Häufig werden die Produkte in einer Art und Weise angeboten, die vor allem jugendliche Konsumenten ansprechen soll, obwohl der Verkauf an Minderjährige verboten ist. Einmal-Vapes, die nach dem Konsum weggeworfen werden, belasten zudem die Umwelt. In Großbritannien ist der Verkauf von Einweg-E-Zigaretten deshalb verboten.

Bereits im Jahr 2014 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt, dass das Nichtraucherschutzgesetz NRW nicht für den Konsum von E-Zigaretten in Gaststätten gilt, da beim Konsum von E-Zigaretten kein Nikotin verbrannt werde, sondern lediglich ein Liquid verdampft und inhaliert werde. „Dampfen“ sei rechtlich nicht als „Rauchen“ einzustufen. Als erstes Bundesland hat Hessen anschließend E-Zigaretten ausdrücklich in sein Nichtraucherschutzgesetz einbezogen. Wer in den anderen Bundesländern dampft, verstößt bisher nicht gegen das Nichtraucherschutzgesetz; allerdings können die Wirte den Konsum von E-Zigaretten im Rahmen ihres Hausrechts untersagen.